DIN EN ISO 9001:2008zertifiziert durch den

       

        
DIE GESELLSCHAFT DIENSTLEISTUNG AUSBILDUNG EINSATZFAHRZEUGE NEUIGKEITEN

RETTUNGSDIENST
KRANKENTRANSPORT
TASK FORCES
LANDESVERBAND
 

 

Die Dienstleistung für den Beauftragten Leistungserbringer ergibt sich zwingend aus dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) und einem Beauftragungsvertrag.

Text aus dem Gesetz:
Rettungsdienst ist die dauerhafte Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen
nach Absatz 2 als medizinische, funktionale und wirtschaftliche Einheit. Die Sicherstellung erfolgt durch den bodengebundenen Rettungsdienst,
ergänzt durch Wasser- oder Bergrettung. Die Luftrettung dient jeweils zur Unterstützung.
Der Rettungsdienst hat bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten lebensrettende Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen.die Transportfähigkeit
dieser Personen herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung mit dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung
geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern (Notfallrettung); dies gilt auch für Personen, bei denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung
zu erwarten ist,sonstige Kranke, Verletzte oder Hilfsbedürftige zu befördern, die nach ärztlicher Verordnung während der Beförderung einer fachgerechten
Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist (qualifizierter Krankentransport).

 


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RKT Rettungsdienst GmbH & Co. KG
Postfach 200080,30869 Wedemark, Germany
Tel.: (+49) 5130 7000
Fax: (+49) 5130 7001
 

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Stand: 16.11.11