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Die Dienstleistung für den Beauftragten Leistungserbringer ergibt sich
zwingend aus dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz
(NRettDG) und einem Beauftragungsvertrag.
Text aus dem
Gesetz:
Rettungsdienst ist die dauerhafte Sicherstellung einer flächendeckenden und
bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen
nach Absatz 2
als medizinische, funktionale und wirtschaftliche Einheit. Die
Sicherstellung erfolgt durch den bodengebundenen Rettungsdienst,
ergänzt durch
Wasser- oder Bergrettung. Die Luftrettung dient jeweils zur Unterstützung.
Der
Rettungsdienst hat bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten
lebensrettende Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen.die Transportfähigkeit
dieser
Personen herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung mit dafür
besonders ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung
geeignete
Behandlungseinrichtung zu befördern (Notfallrettung); dies gilt auch für
Personen, bei denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung
zu erwarten
ist,sonstige Kranke, Verletzte oder Hilfsbedürftige zu befördern, die nach
ärztlicher Verordnung während der Beförderung einer fachgerechten
Betreuung
oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels bedürfen oder bei
denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist (qualifizierter
Krankentransport).
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
RKT Rettungsdienst GmbH & Co. KG
Postfach 200080,30869 Wedemark, Germany
Tel.: (+49) 5130 7000
Fax: (+49) 5130 7001
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